Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen

Zwischen dem Campinggast und der Naturcamping Lüneburger Heide GmbH (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen – gleich welcher Art – sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

2. Buchung / Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, sofern dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert.

3. Anzahlung/Zahlung

Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises innerhalb von sieben Tagen zu überweisen.

Bei Online-Buchungen ist der Gesamtbetrag bzw. die Anzahlung sofort fällig. Die Aktivierung des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ stellt hier die Zahlungsaufforderung dar. Der verbleibende Restbetrag ist 21 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Es gilt der Tag des Zahlungseingangs.

Bei Buchungen weniger als 21 Tage vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort mit Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Bei Überweisungen von Zahlungen sind unbedingt Buchungsnummer und Name, wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben. Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück überwiesen und storniert. Nicht zuordbare Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert. Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen wird der gesamte Übernachtungspreis sofort fällig. Stellplätze sowie Chalets, Tinyhäuser und Campinfässer, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

Eine Erstattung des Reisepreises bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

4. Vertragsänderungen

Für Änderungen, wie zum Beispiel den Zeitraum, den Namen oder den Stellplatz, wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt. Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden.

5. Allgemeine Nutzungspflicht

Pro Campingstellplatz ist nur eine Familie (maximal 6 Personen) buchbar. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht gestattet. Für die Mietobjekte ist die Personenzahl auf die maximal zulässige Belegung begrenzt. Campen am Mietobjekt ist nicht gestattet. Der Mietgegenstand wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Weiterhin verpflichtet sich der Campinggast, den Stellplatz/das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, den Mieträumen oder der Gebäude sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen, Besuchern oder seinen Haustieren schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Campingbetreiber oder der von ihm benannten Erfüllungsgehilfen anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches dürfen nicht in Ausgussbecken oder den Toiletten entsorgt werden. Treten wegen der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Campingbetriebes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Campingbetreiber oder seine Erfüllungsgehilfen über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderungen) zu. Dem Mieter ist es weiterhin untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietgegenstand oder den installierten Einrichtungen sowie der vorhandenen Ausstattung vorzunehmen.

In den Mietgegenstand eingebrachte Gegenstände befinden sich dort auf Gefahr des Mieters. Der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Verlust, Beschädigung oder Untergang, mit Ausnahmen von grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten. Der Campingbetreiber ist berechtigt, nach Ablauf des Mietzeitraumes zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Mieters zu entsorgen.

6. An- und Abreise sowie Schlüssel der Mietobjekte

Der Campingstellplatz oder das Mietobjekt steht dem Campinggast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung.

Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich.

Die Anreise ist ab 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir auf unserem Campingplatz während der Mittagsruhe (von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr) keine Fahrzeuge ein- und ausfahren lassen. Eine verfrühte Anreise vor 14:00 Uhr ist nur nach Absprache sowie Verfügbarkeit des Stellplatzes/Mietobjekts und gegen Zahlung einer Gebühr von 10,00 € unter Einhaltung der Ruhezeiten möglich. Sollten Sie nach 18:00 Uhr eintreffen, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Abreise vom Campingplatz muss bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen.

Bei verspäteter Abreise nach 11:00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes, wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

Bei verspäteter Abreise nach 14:00 Uhr wird eine zusätzliche Übernachtung in der jeweiligen gebuchten Kategorie berechnet.

Bitte reisen Sie – wenn möglich – nicht früher an, um Verkehrsbehinderungen an der Zufahrt zum Campingplatz zu vermeiden.

Die Schlüssel der Mietobjekte (Chalets, Tinyhäusern & Campingfässern) erhalten Sie bei Anreise an der Rezeption. Diese sind auch bei Abreise dort wieder abzugeben. Der Verlust eines Schlüssels wird mit EUR 50,00/Stück berechnet.

7. Nichterscheinen/verspätete Anreise

Im Falle einer Anreise nach 18:00 Uhr ist eine Benachrichtigung (info@naturcamping-lh.de) notwendig. Andernfalls kann der Stellplatz/die Unterkunft am Folgetag ab 14:00 Uhr anderweitig vergeben werden. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

Chalets, Tinyhäuser und Campingfässer, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

8. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann vor Reisebeginn jederzeit schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend.

Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651h BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:

Rücktritt bis 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 0 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

Rücktritt ab 44 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 20 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

Rücktritt ab 28 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 50 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

Rücktritt ab 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 80 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

Weiterhin wird bei jedem Vertragsrücktritt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € fällig. Eine Erstattung des Reisepreises bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Einen aktuellen Vergleich von entsprechenden Angeboten finden Sie z.B. im Internet unter https://www.reiseversicherung-vergleich.info/

9. Rücktritt durch den Campingbetrieb

Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag bereits vor Beginn und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn durch den Campinggast die Anzahlung / Zahlung / Kaution ganz oder teilweise nicht fristgerecht geleistet wurde oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 6. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 8). Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

10. Aufhebung des Vertrags aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (z.B. Brand, Sturm, Überschwemmung, etc.) wird. Beide Vertragsparteien werden von Ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

11. Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Campingplatzordnung sowie der gesetzlichen Vorschriften, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten werden, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Ruhezeiten sind unbedingt zu beachten.

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12. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Diese Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr). Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken. Diese Personengebühr gilt nicht für Besucher der Campingplatz-Gastronomie.

13. KFZ-Stellplatz

Es kann jeweils ein Fahrzeug direkt auf der Parzelle/am Mietobjekt (außer an den Campingfässern) geparkt werden. Weitere Stellplätze stehen auf dem Gelände des Campingbetriebes zur Verfügung. Es kommt hierbei kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Campingbetrieb nicht.

14. Hunde/Haustiere

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen oder dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten oder zeitweise verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann wiederrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. Bitte beachten Sie, dass Haustiere nicht auf allen Parzellen – bzw. in allen Mietobjekten zugelassen sind.

Auf Spielplätzen und Plätzen zur Freizeitgestaltung (Fußball- & Volleyballfeld, etc.) sowie in den Sanitärgebäuden, am Strand und im Badesee sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände, den Campingstellplätzen und Mietobjekten.

15. Öffnungszeiten/Frost

In der Nebensaison gelten für die Rezeption eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete und Sanitärgebäude geöffnet. Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf den Campingstellplätzen nur verfügbar ist, wenn aus Sicht des Campingbetriebes kein Frost mehr zu erwarten ist.

16. Mängel/Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes dem Campingbetrieb unverzüglich zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

17. Lärmbelästigungen 

In der Lüneburger Heide befinden sich verschiedene Truppenübungsplätze. Es kann hier – vor allem in der Nebensaison – zeitweise zu Ruhestörungen durch Schießübungen kommen. Weiterhin liegt der Campingbetrieb an der Bundesautobahn A7. Der Campingbetrieb schließt bei derartigen Belästigungen jegliche Gewährleistung aus.

18. Mediadaten / Datenschutz

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.

In regelmäßigen Abständen führt der Campingbetrieb auf dem Campingpark Bild- und Ton- Aufnahmen durch. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen.

Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die Zukunft.

19. Sonderkonditionen

Sonderkonditionen, die wir dem Campinggast für einen Mietzeitraum einräumen, sind ohne Präjudiz für nachfolgende Mietzeiträume.

20. Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

21. Irrtümer

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

22. Aufrechnung

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

23. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bunderepublik Deutschland.

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.

Naturcamping Lüneburger Heide GmbH, An der alten Stellmacherei 4, 21279 Drestedt