PLATZORDNUNG
des Platzes Naturcamping Lüneburger Heide, 29614 Soltau

 

1. Geltungsbereich
Der Platzordnung unterworfen sind alle Dauergäste, Gäste und Besucher. Die Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser des Landes Niedersachsen in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil der Platzordnung.

2. Besucher
Zur Benutzung des jeweiligen Stellplatzes und der gemeinschaftlichen Einrichtungen sind nur die Pachtvertragsparteien sowie deren minderjährige Kinder berechtigt. Alle weiteren Personen gelten als Besucher, die sich in der Rezeption vor Betreten des Naturcampings Lüneburger Heide anmelden müssen. Besucher haben die an der Rezeption bekannt gegebenen Gebühren für Tagesbesucher und Übernachtungen zu zahlen. Die Pächter sind für die ordnungsgemäße Anmeldung verantwortlich. Sie haften für die Entrichtung der Besuchergebühr.

3. Ruhezeiten
Mittagsruhe ist von 12:00 bis 13:00 Uhr, Nachtruhe ist von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Während der Ruhezeiten ist ruhestörender Lärm zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Musikabspielgeräte und Fernseher.

3.1. Schrankenöffnungszeiten
Die Schrankenöffnungszeiten sind täglich von 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 23:00 Uhr.

4. Stellplätze
Die Stellplätze dürfen nur zum vertragsgemäßen Gebrauch genutzt werden. Mit dem Erdboden fest verbundene Anbauten an Mobilheimen, Wohnwagen und Zelten sind verboten. Als Wohnwagen gelten nur Wohnanhänger, Klappanhänger und motorisierte Wohnfahrzeuge, die jederzeit ortsveränderlich und so beschaffen sind, dass sie jederzeit zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können. Die Vergrößerung der Vorzelte und das Überspannen der Wohnwagen mit Kunststoffplanen oder anderen Abdeckungen ist nicht erlaubt. Ein Mindestabstand von 2.50m zur Parzellengrenze muss aus Brandschutzgründen eingehalten werden. Der Stellplatz ist von dem Campinggast vor seiner Abreise und/oder Aufgabe des Platzes vollständig zu räumen, in Ordnung zu bringen und jeglicher Abfall ist zu entsorgen.

5. PKW- und Fahrradverkehr
Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Es ist ausschließlich Schritttempo erlaubt, um Personen und insbesondere Kinder nicht zu gefährden. Eine Geschwindigkeit von max. 10 km/h darf nicht überschritten werden. Das Befahren des Platzes beschränkt sich auf die An- und Abreise. Pkw-Benutzung innerhalb des Campingplatzes zum Einkaufen, zum Gas – und Wasserholen etc. ist auch bei schlechtem Wetter untersagt. Pkw ́s dürfen nur auf den vermieteten Stellplätzen sowie dem Großparkplatz vor dem Eingangsbereich abgestellt werden. Wagenwäschen und Reparaturarbeiten sind untersagt.

6. Gemeinschaftliche Einrichtungen
Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich an der Rezeption zu melden. Die Benutzung von Kinderspielplätzen ist ausschließlich Kindern vorbehalten. Eltern haften für ihre Kinder und müssen ihrer Aufsichtspflicht auf Spielplätzen sowie am Badesee nachkommen. Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Campingplatzbetreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7. Abfälle
Je nach Art des anfallenden Abfalls sind die dafür vorgesehenen Behältnisse zu benutzen. Die Entsorgung von Sondermüll, Sperrmüll sowie Gartenabfälle auf dem Platz ist nicht gestattet.

8. Trink- und Abwasser
Trinkwasser ist sparsam zu verwenden. Waschräume und Duschen dienen der Körperhygiene. Tiere sind in den Sanitärgebäuden nicht erlaubt. Kinder dürfen an Wasserzapfstellen nicht spielen. Abwässer sind in die Kanalisation zu leiten. WC-Eimer, Chemikalien und Speiseabfälle werden an den gesondert gekennzeichneten Stellen entsorgt.

9. Rauchen und offenes Feuer
Das Anlegen von offenem Feuer ist untersagt. Während besonderer Trockenperioden ist das Rauchen und Grillen im Freien untersagt.

10. Landschaftsschutz
Das Anpflanzen artfremder Pflanzen sowie das Entfernen vorhandener Bepflanzung ist nur nach Absprache mit der Platzverwaltung erlaubt. Dasselbe gilt für das Entfernen von Teilen von Pflanzen sowie Ästen von Bäumen.

11. Gasanlagen
Der Gebrauch und die Lagerung von Flüssiggasflaschen über 11 Kilogramm müssen von der Campingplatzverwaltung genehmigt werden. Gasanlagen sind in einem Abstand von 2 Jahren durch einen Fachmann (Brandschutzbeauftragter des Landkreises) zu überprüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Bescheinigung auszustellen und unaufgefordert der Platz- verwaltung zur Einsicht und in Kopie zu übergeben.

12. Fundsachen
Fundsachen sind in der Rezeption abzugeben.

13. Gewerbliche Tätigkeiten
Ein Ausüben gewerblicher Tätigkeiten auf dem Naturcamping Lüneburger Heide oder vom Naturcamping Lüneburger Heide aus ist untersagt. Die Vermietung von Parzellen sowie deren Aufbauten auf dem Naturcamping Lüneburger Heide ist ausgenommen.

14. Hunde
Hunde sind grundsätzlich und jederzeit an der kurzen Leine zu führen.

15. Haftung
Die Haftung des Campingplatzbetreibers für den Zustand des Campingplatzes inklusive sämtlicher Anlagen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

16. Weisung
Den Weisungen des Campingplatzpersonals ist Folge zu leisten. Die Platzverwaltung ist in Ausübung des Hausrechtes befugt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen. Kommt es aufgrund von groben Verstößen gegen diese Platzordnung zu sofortigem Platzverweis, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Benutzungsgebühren zu bezahlen.

– Diese Platzordnung ersetzt alle vorherigen und gilt solange, bis sie durch eine neue ersetzt wird –

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Soltau, den 02.03.2021